Der Chefankläger von DIICOT bestätigte die Beschwerden gegen den Beschluss vom 26.06.2020, der die Anklagepunkte teilweise in der Akte vom 10. August klassifizierte und die Wiederaufnahme der Anklage anordnete. Gendarmerie-Chefs seien erneut Ziel der Ermittlungen, schreibt News.ro. DIICOT gab am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt, dass der Chefankläger der Direktion für die Untersuchung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus mit Beschluss vom 04.08.2020 angeordnet hat:
1. Zulassung von Beschwerden von Petenten gegen den Beschluss vom 26.06.2020, ausgestellt in der Akte Nr. 2122/D/P/2019. 2. Nichtigerklärung in einem Teil der Verordnung vom 26.06.2020 ausgestellt in Aktenzeichen 2122/D/P/2019 über die Bestimmungen von: • Klassifizierung des Falles in Bezug auf die Kommission durch die Verdächtigen Major Cazan Laurentiu Valentin, Polizeichef Chiric-Mihai Dan, Oberst Cucoé Gheorghe Sebastian und Oberst Sindile Ipnut-Catalin der Straftaten des Missbrauchs in Dienst vor DerArt. 297 Abs. 1 Strafgesetzbuch, unzulässige Beteiligung an Fehlverhalten prev.de Art. 297 Abs. 1 des Kodex. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Krimineller Rap-Code. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 296 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 2 Strafgesetzbuch mit Anwendung. Artikel. Artikel 35 Absatz 1 wird durch Folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch, unsachgemäße Beteiligung an geistiger Fälschung prev.de Kunst. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Krimineller Rap-Code. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 321 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch, unsachgemäße Beteiligung an der Verwendung von Fälschung entha prev.de Art. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Krimineller Rap-Code. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: 323 Strafgesetzbuch, Mittäterschaft bei Amtsmissbrauch. In Artikel 48 Absatz 1 wird folgender Absatz hinzugefügt: 1 Krimineller Rap-Code. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 297 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch und Mittäterschaft bei unsachgemäßer Beteiligung an Fehlverhalten prev.de Artikel 5 des Kodex. In Artikel 48 Absatz 1 wird folgender Absatz hinzugefügt: 1 Strafgesetzbuch mit Ref. in Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Krimineller Rap-Code. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 296 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 2 Strafgesetzbuch mit Anwendung. Artikel. Artikel 35 Absatz 1 wird durch Folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch bzw. • Einstufung des Falles im Hinblick auf den Straftatbestand der unsachgemäßen Beteiligung an geistiger Fälschung nach Art. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Rap. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 321 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch und unsachgemäße Beteiligung an der Verwendung von Fälschungs-Prev-Kunst. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Rap. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: 323 Strafgesetzbuch bzw. • Einordnung des Falles in Bezug auf die Begehung der Straftaten vor der Mittäterschaft bei amtsmissbrauch. In Artikel 48 Absatz 1 wird folgender Absatz hinzugefügt: 1 Rap. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 297 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch, d. h. Mittäterschaft an unzulässiger Beteiligung an Fehlverhalten nach Art. 5 des Kodex. In Artikel 48 Absatz 1 wird folgender Absatz hinzugefügt: 1 Strafgesetzbuch mit Ref. in Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Krimineller Rap-Code. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 296 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 2 Strafgesetzbuch mit Anwendung. Artikel. Artikel 35 Absatz 1 wird durch Folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch sowie • die Einstufung des Falles in Bezug auf die Straftat der Begünstigung des Täters gemäß Artikel 5 des Gesetzbuches, 269 Strafgesetzbuch, geistige Fälschung, Vorwand der Kunst. 321 Strafgesetzbuch und die Verwendung von Fälschungsvorspiel. 323 Strafgesetzbuch, 3. Wiedereröffnung der Anklage • im Zusammenhang mit der Kommission von Major Cazan Laureniu Valentin, Polizeichef Chiricé Mihai Dan, Oberst Cucoé Gheorghe Sebastian und Oberst Sindile Ipnuts-Cétélin über die Straftaten des Missbrauchs im Dienst prev. der Kunst. 297 Abs. 1 Strafgesetzbuch, unzulässige Beteiligung an Fehlverhalten prev.de Art. 297 Abs. 1 des Kodex. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Krimineller Rap-Code. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 296 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 2 Strafgesetzbuch mit Anwendung. Artikel. Artikel 35 Absatz 1 wird durch Folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch, unsachgemäße Beteiligung an geistiger Fälschung prev.de Kunst. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Krimineller Rap-Code. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 321 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch, unsachgemäße Beteiligung an der Verwendung von Fälschung entha prev.de Art. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Krimineller Rap-Code. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: 323 Strafgesetzbuch, Mittäterschaft bei Amtsmissbrauch. In Artikel 48 Absatz 1 wird folgender Absatz hinzugefügt: 1 Krimineller Rap-Code. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 297 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch und Mittäterschaft bei unsachgemäßer Beteiligung an Fehlverhalten prev.de Artikel 5 des Kodex. In Artikel 48 Absatz 1 wird folgender Absatz hinzugefügt: 1 Strafgesetzbuch mit Ref. in Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Krimineller Rap-Code. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 296 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 2 Strafgesetzbuch mit Anwendung. Artikel. Artikel 35 Absatz 1 wird durch Folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch bzw. • in Bezug auf den Straftatbestand der unsachgemäßen Beteiligung an geistiger Fälschung nach Art. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Rap. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 321 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch und unsachgemäße Beteiligung an der Verwendung von Fälschungs-Prev-Kunst. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Rap. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: 323 Strafgesetzbuch bzw. • in Bezug auf die Begehung von Straftaten nach den Bestimmungen der Mittäterschaft bei der Amtsgewalt. In Artikel 48 Absatz 1 wird folgender Absatz hinzugefügt: 1 Rap. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 297 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch, d. h. Mittäterschaft an unzulässiger Beteiligung an Fehlverhalten nach Art. 5 des Kodex. In Artikel 48 Absatz 1 wird folgender Absatz hinzugefügt: 1 Strafgesetzbuch mit Ref. in Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92. Artikel 52 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 3 Krimineller Rap-Code. Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt: Artikel 296 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 2 Strafgesetzbuch mit Anwendung. Artikel. Artikel 35 Absatz 1 wird durch Folgendes ersetzt: 1 Strafgesetzbuch sowie • im Hinblick auf die Straftat der Begünstigung des Täters, wie in Artikel 5 des Kodex vorgesehen, 269 Strafgesetzbuch, geistige Fälschung, Vorwand der Kunst. 321 Strafgesetzbuch und die Verwendung von Fälschungsvorspiel. 323 Strafgesetzbuch. 4. Beibehaltung der in Bezug auf die übrigen Tatsachen angeordnete Einstufungslösung. Der Beschluss wurde dem Richter der Vorkammer des Bukarester Berufungsgerichts zur Bestätigung vorgelegt, nach disp. art. Artikel 335 Absatz 2 wird durch folgendes ersetzt: 4 C.P.P., nach der Endgültigen, ist die Akte an die Staatsanwaltschaft des High Court of Cassation and Justice – Militärstaatsanwaltschaft abgelehnt werden.

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